Mittwoch, 20. Mai 2015

Was man jetzt wollen darf und muss

Noch immer will die Regierung Merkel die sogenannte "Selektorenliste" der Geheimdienste NSA und BND nur nach Abstimmung und Zustimmung der US-Regierung freigeben. 

Wie kann das denn eigentlich sein?

Wir, Bürger in Deutschland und Europa, befreundete ausländische Regierungen und deutsche und europäische Firmen sind die Betroffenen, sprich Opfer dieser beispiellosen Abhöraktion. 

Wir haben ein Recht darauf, zu erfahren, mit welchen Suchbegriffen unser Internet- und Telefonverkehr durchsucht und ausgewertet wurde und wahrscheinlich immer noch wird.

Wir fordern die kurzfristige, vollständige, ungekürzte und ungeschwärzte Veröffentlichung dieser Suchbegriffe -"Selektoren"-, damit sie jedermann zu jeder Zeit frei und ungehindert zugänglich sind. Das gleiche gilt für die Protokolle des NSA-Untersuchungsausschusses.

Ich fordere hiermit von der Regierung und von Frau Merkel diese berechtigte Forderung von uns Bürgern umzusetzen.

Diese Forderung an die Bundes-Regierung basiert auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, in dem das Grund-Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" konstatiert wurde und zusätzlich auf der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK Art. 8 Abs. 1:

"Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz."


Friedrich Busekrus

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